Meine Arbeit

Meine Arbeit

Hebammenhilfe

Jede Frau hat während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit Anspruch auf Hebammenhilfe.
Hebammen wie ich bieten während dieser Zeit eine umfassende und ganzheitliche Betreuung an und ich sehe mich als kompetente Ansprechpartnerinnen bis zum Ende der Stillperiode.
Um mich besser kennenzulernen und ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, ist es sinnvoll, Kontakt zu mir oder einer Kollegin (www.hebammensuche.de) möglichst früh, jedoch spätestens in der zweiten Schwangerschaftshälfte, aufzunehmen.

Die Kosten für die Hebammenleistungen sind durch den Hebammengebührenvertrag geregelt.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen diese Hebammenleistungen Leistungen vollständig. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse.
Die meisten Privatversicherungen übernehmen ebenfalls diese Leistungen. Der Leistungskatalog ist jedoch abhängig von dem abgeschlossenen Vertrag. Daher ist es sinnvoll, sich die Übernahme der Kosten von der Krankenkasse schriftlich bestätigen zu lassen, bevor Sie Hebammenhilfe in Anspruch nehmen.

Folgende Leistungen sind im Hebammengebührenvertrag festgelegt:

  • Schwangerschaft
    Vorgespräch, Beratungen, Schwangerenvorsorgen mit Dokumentation im Mutterpass, Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden, Betreuung bei Risikoschwangerschaft, Geburtsvorbereitung in der Gruppe für max. 14 Stunden und einzelne Geburtsvorbereitung (nur mit ärztlichem Attest möglich)
  • Geburt
    Geburtshilfe in einem Krankenhaus, Beleggeburt, Geburtshilfe in einem Geburtshaus oder einer Hebammenpraxis, Hausgeburt und Hilfe bei einer Fehlgeburt oder Totgeburt. Ich selbst betreue Geburten als Beleghebamme am Diakoniekrankenhaus in Mannheim  www.beleghebammen-mannheim.de
  • Wochenbett
    Ich betreue  Mutter und Kind im Diakoniekrankenhaus Mannheim oder als Hausbesuch in den ersten zehn Tagen nach der Geburt täglich und danach sind bis zu acht Wochen nach der Geburt weitere 16 Hausbesuche oder telefonische Beratungen möglich; Vorsorgeuntersuchung (U1) beim Kind und Rückbildungsgymnastik in der Gruppe für max. zehn Stunden werden ebenfalls von der Kasse übernommen.
    Die Wochenbettbetreuung umfasst: Anleitung und Beratung bei der Pflege und Ernährung des Kindes, Anleitung und Beratung beim Stillen, Hilfe bei Stillproblemen und Beobachtung des Wochenbettverlaufs (enthält u.a. Gebärmutter-Rückbildung, Nabelpflege, Familienplanung, Beckenbodengymnastik etc.)
  • Stillzeit
    Acht Beratungen (telefonisch oder als Hausbesuch) sind bis zum Ende der Stillzeit möglich.