Eltern- und Kindergeld

Eltern- und Kindergeld

Was ist das Elterngeld?
Für Geburten seit dem 1. Januar 2007 tritt das Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes. Es ersetzt 67 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 EUR und beträgt auch für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300 EUR. Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Zwillingen oder Drillingen gibt einen prozentualen Zuschlag.

Wer bekommt das Elterngeld?
Das Elterngeld erhalten alle Eltern, die sich Zeit für Ihr Kind nehmen und auf Einkommen verzichten. Teilzeittätigkeit neben dem Elterngeld bis zu 30 Stunden in der Woche ist möglich. Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt. Beide können sich den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate alleine Elternzeit nehmen, zwei weitere Monate sind als Option für den anderen Partner reserviert.

Wie hoch ist das Elterngeld?
Der Elternteil, der nach der Geburt des Kindes beruflich pausiert, erhält 67 Prozent seines letzten Nettoeinkommens monatlich gezahlt, maximal jedoch 1.800 EUR. Für die Berechnung maßgeblich ist dabei das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt oder der Steuerbescheid des vorangegangenen Jahres. Erwerbslose erhalten einen Mindestsatz von 300 EUR monatlich; für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Mehrlingsgeburten gibt es einen prozentualen Zuschlag. Dieser Mindestbetrag wird nicht mit anderen Sozialleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld II oder Kindergeld verrechnet.

Wo kann das Elterngeld beantragt werden?
Das Elterngeld wird bei der Elterngeldstelle des Jugendamts Ihres Wohnbezirks beantragt. Für den Antrag erforderlich sind: eine Geburtsbescheinigung, Personalausweis(e), Einkommensnachweis(e), Nachweis über Mutterschaftsgeld, sowie ggf. eine Bestätigung des Arbeitgebers über die wöchentliche Arbeitszeit. Nicht-EU-Bürger benötigen zudem einen Aufenthaltsnachweis.

Adressen und Sprechzeiten finden Sie im Online-Angebot der Jugendämter.